Versicherungsrechtliche Prüfungen von elektrischen Anlagen
Allgemeine Informationen zu Prüfungen nach Klausel 3602
Bei der Prüfung nach Klausel 3602 handelt es sich um eine versicherungstechnische Zusatzvereinbarung, bei der die elektrische Anlage durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen zu prüfen ist. Die Prüfpflicht kann in den Versicherungsverträgen vereinbart sein (z.B. Klausel 3602). Bei der Prüfung wird ein sogenannter Befundschein nach VdS 2229 erstellt, dieser muss der Versicherungsnehmer der Versicherung übersenden. Die Prüffristen betragen in der Regel 12-24 Monate.
Das Sachverständigenbüro Elektrotechnik A. Hofbeck verfügt über die notwendigen Anerkennungen um die Prüfung nach Klausel 3602 durchführen zu können.
Ob Sie uns eine Anfrage per Kontaktformular schicken, eine E-Mail schreiben oder einfach zu unseren Geschäftszeiten anrufen – wir versuchen, Ihnen so schnell wie möglich weiterzuhelfen.
So haben Sie außerdem die Möglichkeit, mehr Informationen zu unserer Arbeit, zu unseren Leistungen und den verfügbaren Kapazitäten zu erfahren. In einem persönlichen Gespräch können wir ausführlich über Ihr Anliegen und den individuellen Maßnahmen sprechen. Ihr Sachverständigenbüro Elektrotechnik A. Hofbeck