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Versicherungsrechtliche Prüfungen von elektrischen Anlagen

Allgemeine Informationen zu Prüfungen nach Klausel 3602

Bei der Prüfung nach Klausel 3602 handelt es sich um eine versicherungstechnische Zusatzvereinbarung, bei der die elektrische Anlage durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen zu prüfen ist. Die Prüfpflicht kann in den Versicherungsverträgen vereinbart sein (z.B. Klausel 3602). Bei der Prüfung wird ein sogenannter Befundschein nach VdS 2229 erstellt, dieser muss der Versicherungsnehmer der Versicherung übersenden. Die Prüffristen betragen in der Regel 12-24 Monate.

Das Sachverständigenbüro Elektrotechnik A. Hofbeck verfügt über die notwendigen Anerkennungen um die Prüfung nach Klausel 3602 durchführen zu können.  

Sachverständigenbüro Elektrotechnik
A. Hofbeck

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