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Prüfung von elektrischen Anlagen nach DGUV V3/V4

Allgemeine Informationen zu Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und 4

Gemäß §5 der Vorschriften 3 und 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV V3/V4) hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Grundlage für die Prüfungen nach DGUV V3/V4 bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie das 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfungen nach DGUV V3/V4 sind:

  • vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitungen und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
  • In bestimmten Zeitabständen 
    durchzuführen.

Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. In der DGUV V3 / V4 sind Richtwerte für die Prüfungen unter normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen enthalten.

Die Prüffristen sind allerdings entsprechend der tatsächlichen Beanspruchung festzulegen, dies erfolgt durch eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers bzw. Unternehmers. 

Der Ablauf der Prüfung orientiert sich an den Vorschriften 3 und 4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV V3/V4) sowie an der VDE 0100-600 (Prüfungen) und VDE 0105-100/A1 (Wiederkehrende Prüfungen). Neben dem Besichtigen und Erproben werden diverse Messverfahren durchgeführt. Sämtliche Messwerte werden im Prüfbericht dokumentiert. 

Über die Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt. Bei der Bewertung werden die zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt. 

Das Sachverständigenbüro Elektrotechnik A. Hofbeck verfügt über die notwendige Qualifikation um Prüfungen gemäß der DGUV V3/V4 durchführen zu können. 

Sachverständigenbüro Elektrotechnik
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