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Baurechtliche Prüfung von Sicherheitsstromversorgungsanlagen

Sicherheitsstromversorgungsanlagen

Sicherheitsstromversorgungsanlagen sind elektrische Anlagen, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen für einen bestimmten Zeitraum aufrechterhalten. Sicherheitsstromversorgungsanlagen umfassen die Stromquelle (Spannungserzeugung oder Energiespeicherung), die erforderlichen Schalt- und Hilfseinrichtungen sowie die zugehörigen Leitungsanlagen bis zu den Anschlüssen der zu versorgenden sicherheitstechnischen Anlagen. 

Netzersatzanlagen (NEA), die aus betriebstechnischen Gründen erforderlich sind, gelten nicht als Sicherheitsstromversorgungsanlagen im bauaufsichtlichen Sinne. (MVVTB 2021/1, Anhang 14, 3.1 Zweck der Anlage)

Die baurechtlichen Forderungen einer Sicherheitsstromversorgung ergeben sich aus den gültigen Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien und aus den Genehmigungsunterlagen (z.B. Baugenehmigungen, genehmigte Brandschutzkonzepte, usw.).  Die Genehmigungsunterlagen und weitere notwendige Unterlagen (z.B. Verwendbarkeitsnachweise, usw.) sind dem Prüfer am Tag der Prüfung vorzulegen.

Der Ablauf der Prüfung orientiert sich an den jeweiligen Prüfgrundsätzen der bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen, wobei der Prüfsachverständige bei den von ihm durchgeführten Prüfungen nach Art und Umfang selbst verantwortlich ist.

Bei der Prüfung der Sicherheitsstromversorgung werden neben der Ersatzstromquelle (z.B. Stromerzeugungsaggregat, usw.), die Umschalteinrichtung, die Übernahme der Betriebslast sowie die Funktion im SV-Betrieb der angeschlossenen Sicherheitseinrichtungen (z.B. Feuerwehraufzug, Druckbelüftungsanlage, Feuerlöschanlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlage, usw.), die Kabel- und Leitungsanlage, die örtliche Installation inkl. der Verteiler der Sicherheitsstromversorgung geprüft. 

Über die Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt. Bei der Bewertung werden die zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen baurechtlichen Anforderungen und anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt. 

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