Blitzschutzanlagen
Blitzschutzanlagen sollen die Brandentstehung an der baulichen Anlage und eine Gefährdung von Personen durch Blitzeinschläge verhindern (äußerer Blitzschutz).
Sofern sicherheitstechnische Einrichtungen und Anlagen vorhanden sind, sind sie gegen Auswirkungen des Blitzstromes und der Blitzspannung auf Installationen sowie elektrische und elektronische Teile der anderen Einrichtungen und Anlagen in der baulichen Anlage bei unmittelbarem Blitzeinschlag zu schützen (zusätzlich innerer Blitzschutz). Dazu sind Maßnahmen gegen Überspannung und gefährliche Funkenbildung zu treffen. (MVVTB 2021/1, A 2.1.15.2 Blitzschutzanlagen)
Die baurechtlichen Forderungen einer Blitzschutzanlage ergeben sich aus den gültigen Sonderbauverordnungen bzw. -richtlinien und aus den Genehmigungsunterlagen (z.B. Baugenehmigungen, genehmigte Brandschutzkonzepte, usw.). Die Genehmigungsunterlagen und weitere notwendige Unterlagen (z.B. Risikoanalyse, usw.) sind dem Prüfer am Tag der Prüfung vorzulegen. Der Ablauf der Prüfung orientiert sich an der gültigen VDE-Bestimmung (z.B. VDE 0185-305-3 Beiblatt 3). Neben der Sichtprüfung der Blitzschutzanlage werden diverse Messverfahren durchgeführt. Sämtliche Messwerte werden im Prüfbericht dokumentiert.
Über die Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt. Bei der Bewertung werden die zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen baurechtlichen Anforderungen und anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt.
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